Wie wirkt sich die Ersatzinvestition für ein Wirtschaftsgut aus wenn die Abschreibung noch nicht abgelaufen ist?

Häufig wird ein Problem darin gesehen, dass die beim Erwerb eines Wirtschaftsgutes angesetzte Abschreibung noch nicht zum vollen Abzug kam, zwischenzeitlich jedoch ein Ersatzwirtschaftsgut benötigt wird. Dieser Vorgang ist völlig unproblematisch, da bei Veräußerung des alten Wirtschaftsgutes auch der Restbuchwert sofort in Abzug gebracht wird. Diesen Posten stehen natürlich die Erlöse aus der Veräußerung des Wirtschaftsgutes entgegen. Die Differenz wirkt sich steuerlich positiv oder negativ aus. Daneben kann für ein Ersatzwirtschaftsgut sofort die zutreffende AFA abgezogen werden.