Können Hilfstätigkeiten von Familienmitgliedern für meine berufliche Tätigkeit bezahlt werden?
Jede Hilfestellung die Familienangehörige einem Erwerbstätigen leisten können vergütet werden, sofern sie umfangreicher sind als haushaltsübliche Verrichtungen. Es ist jedoch sehr intensiv darauf zu achten, dass diese Dienstverhältnisse zwischen Angehörigen - wie mit Fremden üblich - in allen Punkten dokumentiert werden. Diese Verträge müssen dann so ausgestaltet werden, dass auch ein Fremder diesen Vertrag unterzeichnen würde. Nicht zuletzt sind die darin verabredeten Regelungen auch peinlichst genau durchzuführen.
