Können Vermögens – oder Einkommensbestandteile auf Kinder übertragen werden?
Dies ist grundsätzlich möglich, da Kinder ab Vollendung der Geburt Träger von Rechten und Pflichten sind. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Zur Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen sind besondere Formvor-schriften erforderlich und die geplanten Vermögensverschiebungen müssen auch tatsächlich durchgeführt werden. Diese Gestaltung eignet sich jedoch hervorragend, Kinder die sonst kein Einkommen haben, Teile von Einkunftsquellen zuzuordnen und damit erheblich geringere Steuersätze in Anspruch nehmen zu können.
