Altersteilzeitmodell: Nacharbeit bei längerer Erkrankung | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen


Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Arbeitsphase seiner Altersteilzeit länger, kann sich die Freistellungsphase verkürzen.

Was war pasiert?

In dem Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandlet wurde, hatte ein Angestellter ein Altersteilzeitmodell vereinbart, das eine zweieinhalb Jahre dauernde Arbeitsphase vorsah. Ihr sollte sich eine ebenso lange dauernde Freistellungsphase anschließen. Der Arbeitnehmer erkrankte in der Arbeitsphase wiederholt für länger als sechs Wochen.

Die vertragliche Regelung sah vor, dass er die Hälfte des Zeitraums, in dem er Krankengeld bezog, nacharbeiten müsse. Entsprechend verschob sich der Beginn der Freistellungsphase nach hinten, so dass sie sich um 158 Tage verkürzte. Der Arbeitnehmer sah darin eine Benachteiligung und klagte (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 2.12.2009, 14 Sa 811/09).

Die Richter: Wer krank ist, erarbeitet kein Guthaben

Die Richter gaben aber dem Arbeitgeber Recht. In der Arbeitsphase spare der Mitarbeiter ein Guthaben an, das ihm in der Freistellungsperiode ausgezahlt werde. In der Zeit einer längeren Erkrankung erarbeite er sich kein Guthaben. Für diese Zeiträume fehle eine gesetzliche Regelung. Daher hätten Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbart, dass eine Verpflichtung zur “Nacharbeit” bestehe. Diese Regelung sei sachgerecht und angemessen.

Quelle: Haufe.de


Stichworte: Altersteilzeit