Belastung durch das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen


Im ersten Jahr nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind den Unternehmen rund 1,73 Milliarden EUR zusätzliche Kosten entstanden. Das ist das Ergebnis einer Studie von Prof. Andreas Hoffjan, Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Auf alle Unternehmensgrößen bezogen kostet das AGG jedes Unternehmen rund 72,50 EUR je sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter.

Bisher haben 63% der befragten Unternehmen ihre Mitarbeiter geschult, rund 46% haben Standards und Checklisten ausgearbeitet, weitere 19% planen AGG-konforme Standards. Insbesondere die Risiken aus der umgekehrten Beweislast bewegten viele Unternehmen zur gerichtssicheren Dokumentation sämtlicher AGG-relevanter Vorgänge.

Unbeabsichtigte Nebenwirkungen des AGG zeigen sich vor allem im Einstellungsprozess: Über 80% der Unternehmen bestätigen, dass Begründungen von personellen Entscheidungen unterbleiben. Nachteilig ist das auch für die Bewerber: 84% der befragten Unternehmen verschicken nur noch nichts sagende Standard-Absagen an Bewerber.


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