Bundestag: Entgeltumwandlung bleibt sozialversicherungsfrei | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen


Der Bundestag hat gestern Abend beschlossen, dass die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) auch nach 2008 sozialversicherungsfrei bleibt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Damit wird allgemein gerechnet.

Entscheidung des Bundestags stärkt Zukunft der bAV

Mit der Entscheidung des Bundestags, die Förderung bei der Entgeltumwandlung nun doch unbefristet fortzuführen, wird die bAV gestärkt. Sie wird für Arbeitnehmer vielfach interessanter und renditeträchtiger. Zwar muss dass Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung noch am 30. November den Bundesrat passieren. Dies dürfte jedoch nur eine Formalie sein. Der Konsens unter den Parteien, dass die Förderung der bAV fortgeführt werden soll, ist groß.

Die Entgeltumwandlung wurde 2002 eingeführt. Derzeit nutzen 2,7 Millionen Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung abgabenfrei in die betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Der führende Durchführungsweg ist dabei die Pensionskasse: 2,5 Millionen Arbeitnehmer wandeln dort Teile ihres Einkommens in betriebliche Altersversorgung um. Pensionsfonds nutzen derzeit ca. 200.000 Arbeitnehmer. Im Durchschnitt belaufen sich die Beiträge auf 1.200 EUR pro Jahr.

Riester-Boom ungebrochen

Die staatlich geförderte Riester-Rente, die der bAV in letzter Zeit den Rang abgelaufen hatte, setzt ihren Erfolgsweg indes unvermindert fort. Allein in dritten Quartal 2007 wurden 635.000 neue Verträge abgeschlossen, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Insgesamt wurden derzeit bereits 9,7 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Auch hier hat der Bundestag eine Verbesserung beschlossen: Die Riester-Zulage wird für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren werden und kindergeldberechtigt sind, auf 300 EUR pro Jahr erhöht.

Quelle. Haufe.de 09.11.07


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