Etappensieg im Bundesrat für Erhalt der Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlungen | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen
Die Beitragsfreiheit von Entgeltumwandlungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung soll über den 31. Dezember 2008 hinaus erhalten bleiben. Der Bundesrat sprach heute eine entsprechende Empfehlung aus. Nun muss abschließend noch der Bundestag zustimmen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen Beiträge
Die Entscheidung, die ursprünglich vorgesehene Befristung der Beitragsfreiheit bis 31.12.2008 zu streichen, stößt auch im Bundesrat auf Zustimmung. Beiträge der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge, die über eine Entgeltumwandlung gezahlt werden, sollen über 2008 hinaus von Sozialversicherungsbeiträgen befreit bleiben.
Der Sozialversicherung entgehen Milliarden Euro Beitragseinnahmen
Ohne Anschlussregelung wäre die Sozialabgabenbefreiung Ende 2008 ausgelaufen. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) entschied sich aber für eine Fortschreibung der Förderung als sich abzeichnete, dass die so genannte Entgeltumwandlung sonst ihren Anreiz verlieren würde. Allerdings hat die Beitragsfreiheit auch negative Folgen – für die Sozialversicherungsträger. Sie entzieht den Sozialkassen derzeit jährlich etwa zwei Milliarden Euro Einnahmen. Allerdings muss nun der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Stichworte: Entgeltumwandlung, Direktversicherung
