Gemeinsamer Prüfungstermin für Lohnsteuer und Sozialversicherung? | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen
Was in der Praxis schon seit langem gefordert wird, soll jetzt durch eine Gesetzesänderung erreicht werden: Arbeitgeber sollen zukünftig die Möglichkeit haben, einen gemeinsamen Prüfungstermin durch Lohnsteuer- und Sozialversicherung zu verlangen.
Außenprüfungen in den Personalabteilungen sind mit hohem Aufwand verbunden. Dem Prüfer müssen Aufzeichnungen, Buchführungsunterlagen und Lohnkonten vorgelegt werden. Ihm sind für seine oftmals mehrtägige Aufenthalte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und zur Klärung von Zweifelsfragen, müssen sachkundige Mitarbeiter vor Ort sein. Umso ärgerlicher ist es, das in den Entgeltanteilungen der Prüfer grundsätzlich „zweimal klingelt“, denn die Prüfdienste der Finanzämter und der gesetzlichen Rentenversicherung führen ihre Besuche unabhängig voneinander durch. Da beide Prüfdienste aber identische Sachverhalte prüfen müssen, wiederholt sich der Aufwand in den Personalabteilungen. Hat der eine Prüfer das Haus verlassen, so kann kurz darauf der Kollege von der „anderen Fakultät“, dieselben Unterlagen, Informationen und Auskünfte benötigen, die kurz vorher mühsam recherchiert worden sind. Dazu kommt: Unterschiedliche Sichtweisen zwischen Lohnsteuer- und Sozialversicherung führen immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Beurteilung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht und zu Diskussionen und Rückfragen bei der zuerst prüfenden Behörde.
Diesem Ärgernis will der Gesetzgeber jetzt im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens zu Leibe rücken. Gesetztechnisch soll dies durch eine Änderung des § 42 f EStG erfolgen, der folgenden Zusatz erhält:
„Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen die Außenprüfung und die Prüfung durch den Träger der Rentenversicherung (§ 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Dazu soll das Betriebsstättenfinanzamt den Prüfungszeitraum und den Beginn der Außenprüfung mit dem Träger der Rentenversicherung abstimmen.”
Inkrafttreten soll das Gesetz zum 1.1.2009. Wann aber erstmals die Möglichkeit gemeinsamer Termine bestehen soll, dass musste der Bundesgesetzgeber den Ländern überlassen, weil die Lohnsteuer-Außenprüfung in deren Verwaltungshoheit liegt. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll dazu in einem BMF-Schreiben der Start in das neue Prüfungszeitalter im Detail bekannt gemacht werden.
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