Pflegereform: Bundeskabinett stimmt Eckpunkten der Reform zum 1.7.2008 zu | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen
Die Reform der Pflegeversicherung wird nun zügig auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett stimmte heute den geplanten Eckpunkten zu. So soll es ab 1. Juli 2008 zahlreiche Leistungsverbesserungen geben. Dafür soll der Pflegebeitragssatz zum selben Termin um 0,25 auf 1,95 erhöht werden.
Die “Reform zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung” ist notwendig, da seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 die Leistungen nicht verändert wurden. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf heute beschlossen. Anschließend geht das Gesetzesvorhaben seinen Weg durch die parlamentarischen Gremien. Hierbei wird allgemein mit einer breiten Zustimmung gerechnet. Nachfolgend nochmals ein Blick auf die wichtigsten Konsequenzen der geplanten Reform.
Neue Pflegezeit für Arbeitnehmer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit anschließender Rückkehrmöglichkeit in Anspruch nehmen. Ausgenommen davon sind Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Die Beschäftigten sind während dieser Zeit sozial abgesichert. Daneben soll es für akute Fälle bis zu zehn Tage unbezahlten Pflegeurlaub geben.
Erhöhung der finanziellen Leistungen
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erhöht. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro. Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III/Härtefälle werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben.
Vermittlung privater Pflegezusatzversicherungen
Die Pflegekassen erhalten wie die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Für den Bereich der privaten Pflegeversicherung wird die Übertragbarkeit der individuellen Altersrückstellungen eingeführt. Bei niedrigen Einkommen gibt es Härtefallregelungen zur Übernahme von Beiträgen analog zum Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.
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