Rechengrößen 2010 | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen


Die Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten im vorvergangenen Kalenderjahr. Sie ist in der Krankenversicherung als “Referenzgröße” z. B. bedeutsam für die Ermittlung von Härtefällen (Belastungsgrenze). Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt der Wert “West” bundeseinheitlich, während in der Renten- und Arbeitslosenversicherung noch nach Rechtskreisen getrennte Werte herangezogen werden.

Bezugsgröße in EUR alte Bundesländer neue Bundesländer
Jahr Monat Woche Tag Jahr Monat Woche Tag
Kranken- und Pflegeversicherung 30.660 2.555 596,17 85,17 30.660 2.555 596,17 85,17
Renten- und Arbeitslosenversicherung 30.660 2.555 596,17 85,17 26.040 2.170 506,33 72,33

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der Grenzwert, der über die Zugehörigkeit zum Personenkreis der krankenversicherungspflichtig Beschäftigten entscheidet. Arbeitnehmer sind krankenversicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) in der Krankenversicherung nicht überschreitet. Wird die JAE-Grenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Jahrs, in dem die Grenze überschritten wird. Voraussetzung ist dabei, dass auch die Grenze des dann folgenden Jahrs überschritten wird.

Jahresarbeitsentgeltgrenze bundeseinheitlich/Jahr
Grundsatz 49.950 EUR
PKV-Versicherte am 31.12.2002 45.000 EUR

Die Beendigung der Krankenversicherungspflicht tritt bei Überschreiten der JAE-Grenze immer zum Ende eines Kalenderjahrs ein. Entgeltabrechner müssen daher rechtzeitig zum Jahreswechsel eine Selektion und Prüfung dieser Fallkonstellationen vornehmen.


Stichworte: Rechengrößen 2010