Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung ab 2008 auf den Weg gebracht | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen
Das Bundeskabinett hat die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung ab 1. Januar 2008 beschlossen. Der Beitragssatz soll von 4,2 auf 3,9 Prozent gesenkt werden. Diese Beitragsentlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss jetzt noch auf parlamentarischem Weg beschlossen werden.
Zurück auf das Beitragsniveau der Achtzigerjahre
Durch die erneute Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung sollen die Beitragszahler erneut entlastet werden. Bereits zum 1. Januar 2007 wurde der frühere Satz von 6,5 Prozent auf das jetzige Niveau von 4,2 Prozent gesenkt. Ab 2008 soll mit 3,9 Prozent ein Beitragssatz erreicht werden, wie er zuletzt Anfang der Achtzigerjahre galt. Mit der Senkung des Beitragssatzes soll eine Entlastungswirkung von 2,2 Milliarden EUR im Jahr 2008 verbunden sein.
Kabinett setzt auf Beitragssatzstabilität
Durch die so erzielte Senkung der Lohnnebenkosten sollen dem Arbeitsmarkt positive Impulse gegeben werden. Viele Interessengruppen und Politiker forderten aus diesem Grund eine noch stärkere Senkung des Beitragssatzes. Das Bundeskabinett entschied sich letztlich jedoch für einen Schritt mit Augenmaß. Es verlautete, man fühle sich einer nachhaltigen Beitragspolitik verpflichtet. Diese soll einen stabilen Beitragssatz auch in konjunkturellen Schwächephasen ermöglichen.
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