Sozialgericht: Arbeitsunfall muss bei Arbeitgeber und Arzt dokumentiert sein | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen


Ein Arbeitsunfall muss sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arzt dokumentiert werden. Ansonsten erhält der Arbeitnehmer keine Entschädigungsleistungen. In einem Urteil entschied das Sozialgericht Gießen, dass es Sache der Beschäftigten sei, den Unfall nachzuweisen. Erst dann könne geprüft werden, ob eventuelle Gesundheitsschäden mit dem Unfall in Zusammenhang stünden (Az.: S 3 U 226/06).

Unfall ohne Dokumentation kann Arbeitnehmern Nachteile bringenDas Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Bauarbeiters gegen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ab. Der Mann war angeblich mit seinem Auge gegen ein Brett gestoßen. Er habe seinen Hausarzt aufgesucht, der sich das Auge angeschaut, aber keine Verletzung festgestellt habe. Etwa fünf Jahre später diagnostizierte ein Augenarzt eine Beschädigung der Netzhaut des linken Auges. Der Kläger behauptete nun, dies sei eine Folge des Unfalls. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich jedoch, einen Arbeitsunfall anzuerkennen.Arbeitnehmer trägt Beweislast für ArbeitsunfälleDas Sozialgericht schloss sich dem an. Die Richter betonten, weder habe der Arbeitgeber bestätigt, dass es an dem fraglichen Tag überhaupt zu einem Arbeitsunfall gekommen sei, noch könne sein Hausarzt eine entsprechende Untersuchung bestätigen. Eine Leistungspflicht der Berufsgenossenschaft bestehe nur, wenn feststehe, dass ein Arbeitsunfall vorgelegen habe. Die bloße Möglichkeit genüge nicht. Den Nachweis müsse der Arbeitnehmer erbringen.


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