Vorläufige Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2008 mit Überraschung! | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen


Die voraussichtlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2008 wurden bekannt gegeben. Überraschend soll diesmal sogar eine Beitragsbemessungsgrenze sinken. Im November muss der Bundesrat die Werte allerdings noch offiziell beschließen. Daran ist jedoch kaum zu zweifeln.

Nach dem nun vom BMAS bekannt gewordenen Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2008 ergeben sich voraussichtlich folgende neuen Werte:

Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

In den alten Bundesländern wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 5.300 EUR im Monat steigen. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern sinkt erstmals, sie beträgt voraussichtlich 4.500 EUR im Monat. Diese Werte gelten auch für die Arbeitslosenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 3.600 EUR monatlich steigen. Dieser Wert gilt bundeseinheitlich.

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) steigt von bislang 47.700 EUR um 450 EUR auf dann 48.150 EUR. Das entspräche einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 4.012,50 EUR.

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) steigt von 42.750 EUR um 450 EUR auf 43.200 EUR. Das entspräche einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von 3.600 EUR.

Bezugsgröße

Auch die Bezugsgröße wurde entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Sie soll künftig in den alten Bundesländern als Jahreswert 29.820 EUR bzw. 2.485 EUR monatlich betragen. In den neuen Bundesländern soll sie jährlich 25.200 EUR bzw. 2.100 EUR monatlich betragen. Von der Bezugsgröße werden zahlreiche Beitragsberechnungsgrundlagen abgeleitet. Die Bezugsgröße Ost findet nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Anwendung. In der Kranken- und Pflegeversicherung gelten schon seit geraumer Zeit bundeseinheitliche Werte.


Stichworte: Sozialversicherung, Rechengrößen 2008