Vorsteuerabzug: Erschließungskosten berechtigen nicht zum Abzug | Steuerberater Hannover, Jens Laugesen
Umsatzsteuer
Haben Sie sich als Unternehmer gegenüber einer Gemeinde verpflichtet, unentgeltlich öffentliche Anlagen für die Erschließung eines Gewerbegebiets herzustellen? Dann können Sie die Umsatzsteuer aus den Eingangsleistungen, die damit unmittelbar zusammenhängen, nicht als Vorsteuern geltend machen.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn ein Unternehmer bereits zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs beabsichtigt, die bezogenen Leistungen nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit zu verwenden, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe. Nach Ansicht der Richter ändert hieran auch der Umstand nichts, dass der Unternehmer beabsichtigt, die erschlossenen Grundstücke des Erschließungsgebiets umsatzsteuerpflichtig zu liefern.
Ausgabe: 06 / 2011