Abgabenordnung

Die Abgabenordnung, das “Grundgesetz des deutschen Steuerrechts”, gilt für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden.

Durch Landesgesetze kann jedoch die Anwendbarkeit der Abgabenordnung bestimmt werden; hiervor haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. Im Regelfall gilt die Abgabenordnung auch für die Realsteuern.