Abgeltungssteuer
Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt, welche ab 2009 gilt. Der Steuersatz für Kapitaleinkünfte beträgt ab 2009 25 v.H.
Die Abgeltungsteuer gilt nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit nur für Kapitalanlagen im Privatvermögen.
