Abschlusszahlung
Nach erfolgter Veranlagung ( z.B. Einkommensteuer ) wird die festgesetzte Steuerschuld um die bereits geleisteten Vorauszahlungen gekürzt. Bei der Einkommensteuer werden außerdem die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge ( wie Lohnsteuer/Kapitalertragsteuer ) angerechnet.
