Änderung und Rücknahme von Verwaltungsakten
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten jederzeit berichtigen.
Rechtswidrige Verwaltungsakte können, auch wenn sie unanfechtbar geworden sind, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Einschränkungen gelten für Verwaltungsakte, die ein Recht oder einen rechtlichen Vorteil begründen oder bestätigen ( sog. begünstigende Verwaltungsakte ).
