Änderungsbescheid
Der Änderungsbescheid ändert einen früheren Bescheid, z.B. einen Steuerbescheid. Dieser neue Bescheid ( z.B. nach § 173 Abgabenordnung ) ist selbstständig anfechtbar.
Der Änderungsbescheid ändert einen früheren Bescheid, z.B. einen Steuerbescheid. Dieser neue Bescheid ( z.B. nach § 173 Abgabenordnung ) ist selbstständig anfechtbar.