Arbeitgeberhaftung
Der Arbeitgeber haftet für die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer an das Finanzamt.
Der Arbeitgeber haftet für die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer an das Finanzamt.