Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis ist im Steuerrecht nicht geschützt, dennoch muss das Finanzamt gewisse Voraussetzungen beachten, wenn es an eine Bank wegen Auskunftserteilung herantritt.
Der Betriebsprüfer darf anlässlich einer Bankprüfung auch keine Geldkonten oder Depots abschreiben, also keine “Kontrollmitteilungen” anfertigen. Die neuere BFH-Rechtssprechung lässt unter gewissen Voraussetzungen das Anfertigen von Kontrollmitteilungen zu. Allgemein ist festzuhalten, dass durch verschiedene Gesetze das Bankgeheimnis immer stärker “ausgehölt” wird.
