Berufsausbildungskosten
Berufsausbildungskosten als Sonderform der Unterhaltsleistungen können bei gesetzlicher Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein.
Berufsausbildungskosten als Sonderform der Unterhaltsleistungen können bei gesetzlicher Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein.