Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, d.h. sie werden nur mit ihren inländischen Einkünften besteuert.

Die Einkommensteuer beträgt mindestens 25 % des Einkommens.

Beschränkt Steuerpflichtige dürfen Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur insoweit abziehen, als sie mit inländischen Einkünften im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.