Besitzsteuern

Besitzsteuern ruhen auf Besitzwerten (Einkommen, Ertrag, Vermögen). Zu den Besitzsteuern rechnen die Steuern vom Einkommen und Ertrag (ESt, KSt, GewSt, KiSt) und vom Vermögen (ErbSt, GrSt).

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