Beteiligungsfinanzierung

Als Beteiligungsfinanzierung wird die Zuführung von Eigenkapital verstanden,

die von außerhalb des Unternehmens erfolgt. Das Eigenkapital kann zugeführt werden als:

° Geldeinlagen, die am häufigsten geleistet werden und problemlos sind,

da ihr nomineller Wert feststeht und Bewertungen damit nicht notwendig

werden.

° Sacheinlagen, die beispielsweise in Form von Maschinen, Rohstoffen oder

Waren bereitgestellt werden. Hier taucht das Problem einer gerechten

Bewertung auf.

° Rechte, die beispielsweise in Form von Patenten oder Wertpapieren ein-

gebracht werden. Auch hier kommt es zum Problem der gerechten Bewertung.