Beteiligungsfinanzierung
Als Beteiligungsfinanzierung wird die Zuführung von Eigenkapital verstanden,
die von außerhalb des Unternehmens erfolgt. Das Eigenkapital kann zugeführt werden als:
° Geldeinlagen, die am häufigsten geleistet werden und problemlos sind,
da ihr nomineller Wert feststeht und Bewertungen damit nicht notwendig
werden.
° Sacheinlagen, die beispielsweise in Form von Maschinen, Rohstoffen oder
Waren bereitgestellt werden. Hier taucht das Problem einer gerechten
Bewertung auf.
° Rechte, die beispielsweise in Form von Patenten oder Wertpapieren ein-
gebracht werden. Auch hier kommt es zum Problem der gerechten Bewertung.
