Betriebsfinanzamt

Betriebsfinanzamt (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist das FA, in dessen Bezirk sich bei einem inländischen Betrieb die Geschäftsleitung befindet.

Bei inländischen Betriebsstätten eines ausländischen Betriebs befindet sich das Betriebsfinanzamt am Ort der inländischen Betriebsstätte. Bei mehreren inländischen Betriebsstätten ist die wirtschaftlich bedeutendste maßgebend.