Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer versteht man die Zahl der Jahre, in denen das einzelne Wirtschaftsgut voraussichtlich im Betrieb des Steuerpflichtigen verwendet werden wird. Auf die Gesamtlebensdauer kommt es also nicht an.

Das Bundesfinanzministerium hat Abschreibungstabellen für einzelne Anlagegüter erstellt, wobei zurzeit an eine stärkere Bindung dieser Sätze an die technische Lebensdauer gedacht ist.

 

 

Absetzung für Abnutzung