Betriebsgrundstück
Betriebsgrundstück im Sinne des BewG ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige → Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb,
1. zum Grundvermögen gehören
oder
2. einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde.
Dient das Grundstück, das losgelöst von dem Gewerbebetrieb zum Grundvermögen gehören würde, zu mehr als der Hälfte seines Wertes dem Gewerbebetrieb, so gilt das ganze Grundstück als Teil des Gewerbebetriebs und als Betriebsgrundstück. Dient das Grundstück nur zur Hälfte seines Wertes oder zu einem geringeren Teil dem Gewerbebetrieb, so gehört das gesamte Grundstück zum Grundvermögen.
Betriebsgrundstücke sind entweder wie → Grundvermögen oder wie → land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten.
