Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten, in dem sich der Bürge dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Die Bürgschaft ist ihrer Höhe vom Bestand der Hauptschuld abhängig. Erhöht diese sich durch Zinsen und sonstige Kapitalkosten, haftet der Bürge auch für diese weiteren Verbindlichkeiten. Verringert sich die Hauptschuld, mindert sich die Bürgschaft in ihrer Höhe entsprechend.

Es ist möglich, die Bürgschaft betragsmäßig und zeitlich zu begrenzen.