Bußgeld
“Knöllchen” für falsches Parken auf einer betrieblichen Fahrt oder Bußgeldbescheide wegen betrieblicher Vergehen sind zwar zu verbuchen, als Betriebsausgabe sind sie jedoch meist nicht abzugsfähig.
“Knöllchen” für falsches Parken auf einer betrieblichen Fahrt oder Bußgeldbescheide wegen betrieblicher Vergehen sind zwar zu verbuchen, als Betriebsausgabe sind sie jedoch meist nicht abzugsfähig.