Dauerfristverlängerung

Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen jeweils um 1 Monat.

Sofern Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben müssen, wird diese Verlängerung nur unter der Bedingung gewährt, dass Sie eine Sondervorauszahlung an das Finanzamt leisten. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres.

Waren Sie im Vorjahr nur während eines Teils des Kalenderjahrs unternehmerisch tätig, ist der Umsatz auf 12 Monate hochzurechnen. Haben Sie Ihre Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, ist der voraussichtliche Jahresumsatz bei Berechnung der Sondervorauszahlung zugrunde zu legen.

BSP:

Unternehmer U1 beantragt bei seinem Finanzamt Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Jahres 2006. Zum 10.2.2006 reicht er den Antrag beim Finanzamt ein. Die Sondervorauszahlung hat er auf Basis der Vorauszahlungen 2005 berechnet. Die Vorauszahlungen betrugen 20.000 EUR. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 von 20.000 EUR (= 1.818 EUR). Der Betrag ist bis zum 10.2.2006 an das Finanzamt abzuführen.