Dauernde Lasten
Bei dauernden Lasten handelt es sich um vertraglich vereinbarte Leistungen, die dem Steuerpflichtigen über einen längeren Zeitraum auferlegt worden sind und die von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten abhängig sind. Stehen die dauernden Lasten mit einer Einkunftsart in Zusammenhang, so können sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; stehen sie mit keiner Einkunftsart in Verbindung, so sind sie nach § 10 EStG in voller Höhe als Sonderausgaben zu berücksichtigen.
