Delkredere

Delkredere ist die steuerlich erlaubte Wertberichtigung auf zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen. Sie wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Nach den Rechnungslegungsvorschriften sind bei Kapitalgesellschaften die Forderungen direkt abzuschreiben, ein Passivposten entfällt.

Es ist steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen sowohl eine Einzel- als auch eine Pauschalwertberichtigung ( gemischtes Verfahren ) möglich.