Ehegattenarbeitsverhältnis
Arbetsverhältnisse zwischen Ehegatten sind steuerlich anzuerkennen, wenn Sie ernsthaft vereinbart sind und tatsächlich durchgeführt werden. Maßstab für die Ernsthaftigkeit ist, dass vor allem das Entgelt dem vergleichbarer Mitarbeiter entspricht. Außerdem müssen die Entgelte zum üblichen Zeitpunkt tatsächlich auch gezahlt werden. Aus dem Arbeitsverhältnis müssen alle Folgerungen gezogen werden, z.B. Abschluss eines Arbeitsvertrages, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, Sozialversicherung, Gewährung von Urlaub usw. Schriftform für den Arbeitsvertrag ist dringend zu empfehlen.
