Ehegattenbesteuerung
Wenn Ehegatten beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können sie zwischen getrennter Veranlagung, Zusammenveranlagung und ggf. besondere Veranlagung ( Jahr der Eheschließung ) wählen.
Es genügt, wenn die Voraussetzungen in dem Veranlagungszeitraum nur für einen Tag gegolten haben. Bei der getrennten Veranlagung wird die Einkommensteuer für jeden Ehegatten gesondert nach der Grundtabelle ermittelt. Werden die Ehegatten zusammen veranlagt, kommt die Splitting-Tabelle zur Anwendung.
