Eidesstattliche Versicherung
Das Finanzamt kann verlangen, dass der Steuerpflichtige Tatsachen, die er im Ermittlungsverfahren behauptet, durch Versicherung an Eides Statt erhärtet.
Das Finanzamt kann verlangen, dass der Steuerpflichtige Tatsachen, die er im Ermittlungsverfahren behauptet, durch Versicherung an Eides Statt erhärtet.