Einfamilienhäuser
Einfamilienhäuer sind Wohngrundstücke, die nur eine Wohnung enthalten. Wohnungen des Hauspersonals sind nicht mitzurechnen.
Eine zweite Wohnung ( ausgenommen Wohnung von Hauspersonal ) steht, auch wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist, dem Begriff “Einfamilienhaus” entgegen. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu gewerblichen Zwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
