Einfuhr

Die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Onland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt ist keine Einfuhr mehr, unter bestimmten Voraussetzungen aber ein steuerbarer Umsatz.