Einkommensteuerbefreiungen

In § 2 Abs. 1 EStG wird ausgeführt, welche Einkunftsarten der Einkommensteuer unterliegen. Nach § 3 Einkommensteuergesetz sind zahlreiche Einnahmen steuerfrei, obwohl sie ihrem Wesen nach zu einer steuerpflichtigen Einkunftart geehören. Im Einzelnen siehe dort bitte nachschlagen!