Einkommensteuererklärung
Unbeschränkt Steuerpflichtige haben zwecks Veranlagung jährlich eine Einkommensteuererklärung auf amtlichen Vordrucken abzugeben. Die Fragen auf den Vordrucken müssen vollständig und richtig beantwortet werden. Eventuell erforderliche Unterlagen und Belege sind beizufügen. Der Veranlagungsbeamte kann in zumutbarer Weise Aufklärung über fragliche Punkte verlangen.
In der Erklärung hat der Steuerpflichtige zu versichern, dass er seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.
