Einkommensteuergesetz
Die Einkommensteuer ist eine Subjekt- oder Personensteuer. Sie besteuert das Einkommen natürlicher Personen. Die Steuerpflichtigen werden nach ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit, d.h. nach der Höhe des Einkommens und nach persönlichen Verhältnissen ( Familienstand, Kinder, Alter…) erfasst. Die Einkommensteuer wird teilweise durch Veranlagung, teilweise im Steuerabzugsverfahren erhoben.
Gesetzliche Grundlagen für die Einkommensteuer sind das Einkommensteuergesetz un die Einkommensteuerdurchführungsverordnung.
Zur einheitlichen Auslegung von Besonderheiten und Grenzfällen sind als Verwaltungsanweisung die Einkommensteuerrichtlinien ergangen.
Das Einkommensteuergesetz gliedert sich in folgende Hauptabschnitte:
I. Steuerpflicht § 1
II. Einkommen §§ 2-24c
III. Veranlagung §§ 25-28
IV. Tarif §§ 31-34b
V. Steuerermäßigungen §§ 34c-35a
VI. Steuererhebung § 36-47
VII. Steuerabzug bei Bauleistungen §§ 48-48d
VIII. Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger § 49-50a
IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften §§ 50b-58
X. Kindergeld §§ 62-78
XI. Altersvorsorge §§ 79-99
