Einzugsermächtigung
Erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger unmittelbar seine Zustimmung zum Lastschriftverkehr, spricht man von einer Einzugsermächtigung. Der Zahlungsempfänger legt seinem Kreditinstitut bzw. Postbank das Lastschriftformular zusammen mit dem Sammeleinzugsauftrag vor.
