Erstattungsanspruch

Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis voraussetzt, die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der restliche Grund später weggefallen ist. Der Erstattungsanspruch stellt sich daher als Umkehrung der sonstigen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis dar.