Existenziell notwendige Gegenstände
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung bei existentiell notwendigen Gegenständen sind trotz Gegenwerts außergewöhnliche Belastung .
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung bei existentiell notwendigen Gegenständen sind trotz Gegenwerts außergewöhnliche Belastung .