Factoring

Das Factoring beruht auf einem Vertrag, zwischen einem Unternehmen als Kunde und einem Finanzierungsinstitut als Factor geschlossen wird, wobei der Factor sich verpflichten kann, für den Kunden verschiedene Funktionen zu übernehmen wie z.B. Dienstleistungsfunktionen (Debitorenbuchhaltung / Mahnwesen / Rechnungsinkasso) oder

Delkrederefunktion (Mir ihr wird das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers der Waren oder Dienstleistungen übernommen) oder letztlich der

Finanzierungsfunktion (hier erfolgt die Bevorschussung der angekauften Forderungen).