Fälligkeitssteuern
Man spricht von Fälligkeitssteuern, wenn diese ohne besondere Aufforderung durch das Finanzamt fällig werden.
z.B. Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen.
Man spricht von Fälligkeitssteuern, wenn diese ohne besondere Aufforderung durch das Finanzamt fällig werden.
z.B. Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen.