Fahrtkosten
Die Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten als Betriebsausgaben ist für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nur beschränkt, im Übrigen bei Geschäftsreisen nach Dienstreisegrundsätzen möglich.
Die Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten als Betriebsausgaben ist für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nur beschränkt, im Übrigen bei Geschäftsreisen nach Dienstreisegrundsätzen möglich.