Finanzierungskosten

Alle Aufwendungen für die Beschaffung und den Erhalt von Kreditmitteln sind bei Aufnahme des Darlehens für betriebliche Zwecke als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie gehören nicht zu den Anschaffungskosten des mit dem Darlehen finanzierten Wirtschaftsgutes. Die Kosten sind bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ggf. über die Laufzeit des Darlehens abzugrenzen.