Freiberufliche Tätigkeit

Zur freiberuflichen Tätigkeit ( § 18 EStG ) gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Notare, Ingenieure, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und ähnliche Berufe.

Wird die freiberufliche Tätigkeit eigenverantwortlich und leitend ausgeübt, so ist die Mitarbeit gleichwertiger Fachkräfte nicht schädlich für die freiberufliche Tätigkeit.