Gemeinschaftsteuern
Man spricht von Gemeinschaftsteuern, wenn die Ertragshoheit Bund und Ländern gemeinsam zusteht. Dies ist z.B. bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer der Fall.
Man spricht von Gemeinschaftsteuern, wenn die Ertragshoheit Bund und Ländern gemeinsam zusteht. Dies ist z.B. bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer der Fall.